Beckham Gesetz
Was ist das Beckham-Gesetz in Spanien?
Das Beckham-Gesetz ist ein Sondersteuersystem, das es Ausländern ermöglicht, die nach Spanien ziehen, einen festen Steuersatz von 24 % auf die in Spanien erzielten Einkünfte zu zahlen. Wird dieser Betrag überschritten, gilt ein Steuersatz von 45 %.
Wer kann es beantragen?
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Arbeitnehmer.
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Wenn Sie über hohe Einkünfte verfügen und als leitender Angestellter tätig sind.
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Geschäftsführer, die in einem Unternehmen tätig sind.
Folgende Personen sind ausgeschlossen:
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Selbstständige.
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Berufssportler.
Voraussetzungen
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Sie dürfen in den letzten 10 Jahren vor Ihrem Zuzug kein Steuerresident in Spanien gewesen sein.
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Sie müssen einen Arbeitsvertrag haben. Das bedeutet, dass der Grund Ihres Zuzugs nach Spanien arbeitsbedingt ist. Der Arbeitsvertrag muss mit einem spanischen Unternehmen abgeschlossen sein.
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Wenn Sie Geschäftsführer sind, dürfen Sie nicht mehr als 24 % des Unternehmens besitzen.
Wo wird es beantragt?
Sie müssen die spanische Steuerbehörde informieren.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
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Das Formular 149.
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Ihren Reisepass und Ihre NIE-Nummer.
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Sozialversicherungsnummer.
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Arbeitsvertrag mit dem spanischen Unternehmen.
Geltungsdauer?
Sie können von diesem Gesetz 5 Jahre lang profitieren.
Fristen
Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum gestellt werden, an dem Sie bei der Sozialversicherung als Arbeitnehmer des spanischen Unternehmens angemeldet wurden, das Sie beschäftigt. Eine spätere Antragstellung führt zur Ablehnung des Antrags.